Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der ProSiebenSat.1-Gruppe

Präambel

Die Journalisten und redaktionell Verantwortlichen der ProSiebenSat.1-Gruppe sind sich der Verantwortung bewusst, die sie für die Information und Meinungsbildung in Deutschland haben. Unabhängigkeit ist die unverzichtbare Grundlage ihrer Arbeit.

Diese Leitlinien konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserates.

Die redaktionell Verantwortlichen, insbesondere die Chefredakteure und Chefredakteurinnen, sind für die Einhaltung dieser Leitlinien und für ihre Umsetzung im Tagesgeschäft verantwortlich.

Publizistische Grundsätze

Die ProSiebenSat.1-Gruppe ist der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Darüber hinaus bekennt sich die ProSiebenSat.1-Gruppe zur sozialen und freien Marktwirtschaft und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland, die europäische Integration sowie die internationale Verständigung.

Die ProSiebenSat.1-Gruppe setzt sich dafür ein, dass das Prinzip der Freiheit in Menschenwürde in allen Bereichen einer offenen Gesellschaft Geltung findet. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre wird gewährleistet. Die Mitarbeiter der ProSiebenSat.1-Gruppe achten sittliche, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen anderer. Die Würde des Einzelnen ist in der Berichterstattung zu wahren.

Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit

Redaktionelle Beiträge dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche bzw. wirtschaftliche Interessen der Mitarbeiter beeinflusst werden.

Die Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe berichten grundsätzlich nicht über nahe stehende Personen, insbesondere Familienangehörige, es sei denn, es liegt ein mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgestimmter sachlicher Grund vor.

Die Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe nutzen ihre Berichterstattung nicht, um sich oder anderen Vorteile zu verschaffen. Die Entgegennahme direkter oder indirekter Finanzierungen oder Sachleistungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung ist untersagt. Persönliche Interessenskonflikte werden grundsätzlich mit den Chefredakteuren abgestimmt, dies können z.B. Mitgliedschaft, Bekleidung eines Amtes oder ein Mandat in Vereinen, Parteien, Verbänden oder sonstigen Institutionen oder eine gestattete Nebentätigkeit sein.

Die Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe beachten mit besonderer Sorgfalt die vom Deutschen Presserat in der Publikation „Journalistische Verhaltensgrundsätze zu Insider- und anderen Informationen mit potentiellen Auswirkungen auf Wertpapierkurse“ zusammengefassten gesetzlichen und berufsethischen Verpflichtungen der Medien zu Insiderinformationen. Es gelten die Richtlinien und Auslegungen des § 34 b des Wertpapierhandelsgesetzes.

Einladungen und Geschenke

Die Gefährdung unabhängiger journalistischer Arbeit durch persönliche Vorteilsnahme ist Gegenstand der Ziffer 15 des Pressekodex.

Die Kosten, die im Zusammenhang mit Recherche und Berichterstattung entstehen, sind von den jeweiligen Redaktionen der ProSiebenSat.1-Gruppe zu tragen. Ausnahmen sind von der Chefredaktion zu genehmigen.

Die Mitarbeiter der ProSiebenSat.1-Gruppe nehmen keine Geschenke an, die den Charakter der persönlichen Vorteilsnahme haben.

Werbung

Die ProSiebenSat.1-Gruppe verpflichtet sich zur klaren Trennung zwischen redaktioneller Berichterstattung und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Es wird sichergestellt, dass Werbung und Programm klar voneinander getrennt werden. Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sowie die Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen sind strikt einzuhalten. Insbesondere hat jeder Mitarbeiter darauf zu achten, dass das Verbot der Programmbeeinflussung, das Schleichwerbeverbot sowie die Kennzeichnungsverpflichtungen eingehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung vom Sponsor nicht in der Weise beeinflusst werden dürfen, dass die Verantwortung und die redaktionelle Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt werden. Unterstützung von Produktionen durch Dritte (sog. Ausstattungshilfe) ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kenntlich zu machen (Ausstattungshinweis); dies soll im Regelfall am Ende des jeweiligen Programms erfolgen.

Die Mitarbeiter der ProSiebenSat.1-Gruppe entziehen sich inhaltlichen Einflussversuchen von Werbekunden oder interessierter Seite und treffen keine Absprachen, die ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigen. Merchandising-Aktionen und Medienpartnerschaften sind erforderlichenfalls als solche zu kennzeichnen.

Journalistische Sorgfaltspflicht

Nachrichten und Informationen werden mit der gebotenen journalistischen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft und durch die Bearbeitung weder entstellt noch verfälscht. Die ProSiebenSat.1-Gruppe befolgt die einschlägigen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages und der in den Landesmediengesetzen niedergelegten Grundsätze.

Die Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe überprüfen stets die Quelle angelieferten Bildmaterials. Auf Programmzensuren durch Dritte wird hingewiesen, besonders wenn es sich um Bildmaterial aus Kriegsgebieten oder aus Ländern mit Medienzensur handelt. Darstellungen von Gewalt und Grausamkeiten müssen immer einen überragenden journalistischen Grund haben.

Gestaltungskompetenz

Die Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe sind unter Beachtung der hier festgelegten Leitlinien in der Gestaltung ihrer Beiträge grundsätzlich frei.

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19.08.2008