Jugendschutz bei den Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe (Deutschland)

Privatfernsehen wird streng kontrolliert

Bei den deutschen Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe arbeiten insgesamt elf Jugendschutzredakteure. Die Jugendschutzbeauftragten agieren unabhängig. Der Gesetzgeber garantiert, dass sie gegenüber den Sendern nicht weisungsgebunden sind. Die Jugendschützer bei ProSieben, Sat.1, kabel eins und N24 werden frühzeitig bei der Produktion und dem Einkauf von Programmen beteiligt. Sie beurteilen schon im Vorfeld Drehbücher, Produktionen und Formate, erstellen Gutachten und halten engen Kontakt zu den Aufsichtsbehörden, zu Medienpädagogen und anderen Sendern.

Die Jugendschützer in den Sendehäusern achten darauf, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften wird von den lizenzgebenden Landesmedienanstalten und der Kommission für Jugendmedienschutz streng kontrolliert. Verstößt ein privater Sender gegen diese Auflagen, drohen Bußgelder und Strafen bis hin zum Verlust der Sendelizenz.

Die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen sind:

Das Verbot von Sendungen, die Gewalt verharmlosen oder verherrlichen
Das Verbot der Verbreitung von Pornografie
Das Verbot von Sendungen, die zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden
Außerdem gibt es Sendezeitbeschränktungen für Programme, die Kinder und Jugendliche bestimmter Altersgruppen beeinträchtigen können.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der am 01. April 2003 in Kraft getreten ist, regelt detailliert, wie diese Jugendschutzbstimmungen im Fernsehen und in Telemedien umzusetzen sind. Viele Filme, die in Videotheken Erwachsenen zugänglich sind, dürfen im Fernsehen überhaupt nicht ausgestrahlt werden. Andere Programme dagegen können unter Auflagen gezeigt werden. Filme mit Altersfreigaben ab 16 oder 18 Jahren sind deshalb erst spätabends im Fernsehen zu sehen, zu Zeiten in denen Kinder und Jugendliche üblicherweise nicht mehr fernsehen.

  Sendezeiten nach Altersbeschränkungen
Kino/Video Fernsehen
ohne Altersbeschränkung ganztägig ausstrahlbar
ab 6 Jahre ganztägig ausstrahlbar
ab 12 Jahre ganztägig bzw. ab 20.00 Uhr
ab 16 Jahre ab 22.00 Uhr
ab 18 Jahre ab 23.00 Uhr

Grundlage hierfür sind die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Dieses Gremium prüft alle Filme, die im Kino laufen oder auf Video veröffentlicht werden, auf mögliche Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Filme und Serien, die nicht im Kino liefen oder auf Video herausgebracht wurden, werden der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorgelegt. Die FSF ist eine Selbstkontrolleinrichtung der privaten Fernsehsender, die von der Kommission für Jugendmedienschutz als eigenständiges Aufsichtsorgan zertifiziert worden ist. Bei der FSF begutachten unabhängige Experten die vorgelegten Sendungen und entscheiden, ob und ab welcher Uhrzeit das Programm im Fernsehen ausgestrahlt werden darf. Die FSF kann außerdem bei mit FSK 16 und FSK 18/KJ bewerteten Sendungen Schnitte festlegen, damit diese Programme zu einem früheren Zeitpunkt ausgestrahlt werden dürfen.

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19.08.2008