Deutscher Corporate Governance Kodex

Umsetzung der einzelnen Empfehlungen bei der ProSiebenSat.1 Media AG (Entsprechenserklärung März 2008, basierend auf dem Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007):

  Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Empfehlung des Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 14. Juni 2007) ja nein Zusatzinfos Zusatz-
links
Veröffentlichung von Zwischenberichten (Ziff. 7.1.1) x   Die ProSiebenSat.1 Media AG unterrichtet die Öffentlichkeit während des Geschäftsjahres durch Zwischenberichte. Finanzbericht
Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze
(Ziff. 7.1.1)
x   Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte der Gesellschaft werden seit 2004 unter Beachtung der Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS aufgestellt.  
Zeitraum der Veröffentlichung von Zwischenberichten und Konzernabschluss (Ziff. 7.1.2)   x Vor dem Hintergrund der umfänglichen Rechnungslegungsarbeiten zur erstmaligen
Konsolidierung der im Juli 2007 erworbenen SBS Broadcasting Group erfolgte die
Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2007 sowie des Berichts zum dritten Quartal
2007 ausnahmsweise erst nach Ablauf des jeweils vom Corporate Governance Kodex
empfohlenen Zeitraums (Ziff. 7.1.2.). Die gesetzlichen Fristvorgaben wurden jedoch
eingehalten.
 
Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche Anreizsysteme (Ziff. 7.1.3) x   Der Corporate Governance Bericht als Teil des Geschäftsberichts enthält Angaben zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Für weiterführende Informationen zu den Vergütungsgrundsätzen inklusive dem Aktienoptionsplan wird auf den Lagebericht sowie den Anhang des Geschäftsberichtes verwiesen. Geschäftsbericht
Liste von Drittunternehmen (Ziff. 7.1.4) x   Die Gesellschaft veröffentlicht eine Liste von Drittunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält. Es werden angegeben: Name und Sitz der Gesellschaft, Höhe des Anteils, Höhe des Eigenkapitals und Ergebnis des letzten Geschäftsjahres. Drittunternehmen
Erläuterungen von Beziehungen zu nahestehenden Personen
(Ziff. 7.1.5)
x   Im Konzernabschluss werden Beziehungen zu Aktionären erläutert, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind. Beziehungen zu nahe stehenden
Unternehmen und Personen
Erklärung des Prüfers
(Ziff. 7.2.1)
x   Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags holt das "Audit and Finance Comittee" eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers ein, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Der Aufsichtsrat trägt dafür Sorge, dass sich die Erklärung darauf erstreckt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgenden Jahr vertraglich vereinbart sind.  
Unterrichtung des Aufsichtsrats bei Ausschluss- und Befangenheitsgründen des vorgesehenen Prüfers
(Ziff. 7.2.1)
x   Der Aufsichtsrat trägt dafür Sorge, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht beseitigt werden.  
Unterrichtung des Aufsichtsrats bei wesentlichen Feststellungen und Vorkommnissen (Ziff. 7.2.3) x   Der Aufsichtsrat trägt dafür Sorge, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.  
Unterrichtung des Aufsichtsrats bei Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex
(Ziff. 7.2.3)
x   Der Aufsichtsrat trägt dafür Sorge, dass der Abschlussprüfer ihn informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Corporate Governance Kodex ergeben.  
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Z 14-49 : 31,1%
23.07.2008