Vorstand
| Empfehlung des Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 14. Juni 2007) |
ja |
nein |
Zusatzinfos |
Zusatzlinks |
| Zusammensetzung des Vorstands und Regelung der Geschäftsverteilung (Ziff. 4.2.1) |
x |
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Eine Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand. Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG besteht aus Guillaume de Posch (CEO), Patrick Tillieux (COO), Lothar Lanz (CFO), Peter Christmann (Sales + Marketing) und Dr. Marcus Englert (Diversifikation). |
Vorstand |
Beratung und Überprüfung der Vergütungsstruktur durch den Aufsichtsrat
(Ziff. 4.2.2) |
x |
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Der Aufsichtsrat berät und überprüft regelmäßig die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand. |
Corporate Governance Bericht |
Bestandteile der Vorstandsvergütung
(Ziff. 4.2.3) |
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Die monetäre Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable Bestandteile. |
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| Aktienoptionspläne oder ähnliche Managementbeteiligungs-programme (Ziff. 4.2.3) |
x |
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Die Gesellschaft hat nach Zustimmung durch die Hauptversammlung am 13. Mai 2005 einen Aktienoptionsplan mit langfristiger Anreizwirkung (Long-term Incentive Plan) für die Mitglieder des Vorstands und andere Führungskräfte eingeführt. Damit hat die ProSiebenSat.1 Media AG einen zusätzlichen Anreiz zur Förderung des Shareholder Values in der ProSiebenSat.1 Group geschaffen. Die Einzelheiten einer Beteiligung des Vorstands am Long-term Incentive-Plan stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. Die Aktienoptionen sind auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ist ausgeschlossen. Für außerordentliche Entwicklungen sieht der Aktienoptionsplan eine Begrenzung vor. |
Aktienoptionsplan |
| Vergleichsparameter des Aktienoptionsplanes (Ziff. 4.2.3) |
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x |
Das erstmals von der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2005 als Teil der Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien verabschiedete und zuletzt von der ordentlichen
Hauptversammlung im Juli 2007 erneuerte Aktienoptionsprogramm sieht ausschließlich
an den Aktienkurs der Gesellschaft geknüpfte Erfolgsziele vor. Auf zusätzliche
unternehmensbezogene Vergleichsparameter (Ziff 4.2.3.) wurde verzichtet, da
wegen der Besonderheiten der TV-Werbemärkte mit der Gesellschaft vergleichbare
Unternehmen derzeit nicht bestehen. |
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| Vergütung der Vorstandsmitglieder auf der Hauptversammlung (Ziff. 4.2.3) |
x |
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Auf der Hauptversammlung 2007 wurde über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung informiert. |
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Veröffentlichung der individualisierten Vorstandsvergütung
(Ziff. 4.2.4) |
x |
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Von der durch das Vorstandsvergütungsoffenlegungs-Gesetz vom 3. August 2005 eingeführten Rechtspflicht zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütungen ist die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom August 2006 für einen Zeitraum von fünf Jahren befreit. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich jedoch entschieden, von der Möglichkeit zur freiwilligen Offenlegung Gebrauch zu machen. Der Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2007, der Teil des Geschäftsbericht ist, umfasst individualisierte Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. |
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Veröffentlichung der Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance Berichts
(Ziff. 4.2.5) |
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Der Corporate Governance Bericht im Geschäftsbericht 2007 enthält freiwillige Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung. Für die Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Ausgestaltung des Aktienoptionsplan wird auf den Anhang des Geschäftsberichtes verwiesen. |
Vergütung des Vorstands |
Offenlegung von Interessenskonflikten gegenüber dem Aufsichtsrat
(Ziff. 4.3.4) |
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Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenskonflikte, die die Wahrnehmung des Unternehmensinteresses gefährden können, dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen und informiert die anderen Vorstandsmitglieder hierüber. |
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Zustimmung des Aufsichtsrats bei wesentlichen Geschäften
(Ziff. 4.3.4) |
x |
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Bei etwaigen Geschäften zwischen der Gesellschaft und Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft nach den gesetzlichen Vorschriften durch den Aufsichtsrat vertreten. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus in einer Geschäftsordnung wesentliche Geschäfte definiert, die unabhängig von den Vertragspartnern der Gesellschaft nur mit seiner Zuständigkeit vorgenommen werden dürfen (z.B. Erwerb und Veräußerung von Unternehmen/ Unternehmensbeteiligungen, Erwerb von Programmlizenzen ab einer bestimmten Wertgrenze). |
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Zustimmung des Aufsichtsrats zu Nebentätigkeiten des Vorstands
(Zif. 4.3.5) |
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Vorstandsmitglieder übernehmen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat verweigert seine Zustimmung nur dann, wenn begründeter Anlass besteht, dass die beabsichtigte Nebentätigkeit eine Wahrnehmung des Unternehmensinteresses beeinträchtigt. |
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