Hauptversammlung
| Empfehlung des Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 14. Juni 2007) |
ja |
nein |
Zusatzinfos |
Zusatzlinks |
Auslegung und Veröffentlichung der Berichte und Unterlagen zur Hauptversammlung im Internet
(Ziff. 2.3.1) |
|
x |
Der Vorstand hat darauf verzichtet, sämtliche Unterlagen, die anlässlich der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Juli 2007 auszulegen waren,
zusätzlich auch auf der Internet-Seite des Unternehmens zu veröffentlichen
(Ziff.2.3.1). Aufgrund des Umfangs der im Zusammenhang mit verschiedenen Unternehmensverträgen
mit Tochterunternehmen auszulegenden Unterlagen und Berichte
wurden lediglich die Hauptversammlungseinladung und der Geschäftsbericht
samt den darin abgedruckten Jahresabschluss-Unterlagen auf der Internet-
Seite der Gesellschaft veröffentlicht und damit allen Aktionären leicht zugänglich gemacht. Alle auf der Hauptversammlung ausgelegten
Unterlagen wurden den Aktionären auf Verlangen zugesandt. |
Hauptversammlung |
Einladung zur Hauptversammlung
(Ziff. 2.3.2) |
x |
|
Das Unternehmen pflegt alle Adressen in- und ausländischen Finanzdienstleister, Aktionären (sofern vorhanden) und Aktionärsvereinigungen in einer Datenbank und sendet die Unterlagen auf dem gewünschten Übermittelungsweg per Post, Fax oder E-Mail zu. |
Info-Service |
Einladung zur Hauptversammlung
(Ziff. 2.3.2) |
x |
|
Die Hauptversammlung 2007 hat der Beschlussfassung zur Ermöglichung der Übermittlung von Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege zugestimmt. Eine entsprechende Änderung der Satzung wurde vorgenommen. |
Satzung |
Erleichterung der Wahrnehmung der Rechte
(Ziff. 2.3.3) |
x |
|
Die ProSiebenSat.1 Media AG erleichtert den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte. |
|
| Bestellung eines Stimmrechtsvertreters (Ziff. 2.3.3) |
|
x |
Der Vorstand der Gesellschaft hat davon abgesehen, einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre zu bestellen, da dafür aufgrund der derzeitigen Anteilseignerstruktur und der geringen Anzahl an stimmberechtigten Aktionären kein Bedürfnis besteht. |
|