Zum Hintergrund
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird. Das Unternehmen ist außerdem verpflichtet zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden.